Oft gestellte Fragen
Behandlungskosten

Behandlungskosten

Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
unter 18 Jahren

Wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihrem Kind notwendig wird, stellen sich schnell viele Fragen: Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Und wann besteht Anspruch auf Kostenübernahme?
Bei einem ersten Termin prüfen wir gemeinsam, ob eine Behandlung erforderlich ist. Das Erstgespräch und die Voruntersuchung rechnen wir direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Dabei wird festgestellt, ob ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht – abhängig vom Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse – KIG 3 bis 5

Die Bewertung erfolgt nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
Nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen (KIG 3–5) übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.
Eltern leisten hierbei zunächst einen Eigenanteil von 20 %, der nach erfolgreichem Abschluss vollständig von der Krankenkasse zurückerstattet wird.

Beispiele für übernahmefähige Fehlstellungen

• Offener oder tiefer Biss (O3 / T3)
• Kreuzbiss oder einseitiger Kreuzbiss (K3–K4)
• Starker Engstand der Zähne (E3–E4)
• Distale oder mesiale Bisslage mit deutlicher Verschiebung (D4–D5 / M4–M5)
• Durchbruchsstörungen und Nichtanlagen (S4 / U4)
• Lippen-Kiefer-Gaumenspalten (A5)

Keine Kostenübernahme bei KIG 1 und 2

Bei leichten bis mäßigen Zahnfehlstellungen (KIG 1 und 2) übernehmen gesetzliche Kassen keine Kosten.
Diese Behandlungen sind oft ästhetisch motiviert oder medizinisch nicht zwingend erforderlich.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch hier transparent über individuelle Behandlungsmöglichkeiten und Kosten, falls keine Kostenübernahme besteht.

Zusätzliche Leistungen und Komfortoptionen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen müssen „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ sein.
Viele unserer Patientinnen und Patienten entscheiden sich ergänzend für moderne Zusatzoptionen, um die Behandlung komfortabler, effizienter und ästhetischer zu gestalten – etwa durch transparente Keramikbrackets, Thermoplan-Drähte oder digital geplante Behandlungsabläufe.

Kostenrahmen

Etwa 1.500 € bis 2.000 €, meist zinsfrei finanzierbar über 2–3 Jahre (monatlich 60 – 100 €).
Wenn eine Zahnzusatzversicherung besteht, übernehmen viele Tarife diese Kosten teilweise oder vollständig.
Wir beraten Sie umfassend zu allen verfügbaren Optionen – transparent, individuell und ohne Verpflichtung.

Alle hier gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Eine verbindliche Kostenaufstellung können wir gerne persönlich mit Ihnen vornehmen.

Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten
über 18 Jahren

Für Personen über 18 gilt.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur in Ausnahmefällen die Behandlung – nämlich dann, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die zusätzlich chirurgisch behandelt werden muss.
Dazu zählen:
  • Angeborene Missbildungen (z. B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)
  • Skelettale Dysgnathien (ausgeprägte Fehlstellung von Ober- und Unterkiefer)
  • Verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen
Hierzu ist eine zusätzliche fachärztliche Untersuchung durch einen Kieferchirurgen erforderlich, die wir gerne für Sie koordinieren.

Moderne Aligner-Behandlung für Erwachsene

Bei den meisten Zahnfehlstellungen im Erwachsenenalter ist keine chirurgische Maßnahme notwendig – und damit auch keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Viele Patienten entscheiden sich daher bewusst für eine ästhetische und komfortable Aligner-Behandlung mit:
  • Invisalign®
  • Essix®-Systemen
Diese nahezu unsichtbaren Schienen ermöglichen eine sanfte Korrektur, meist mit verkürzter Behandlungsdauer, weniger Praxisbesuchen und ohne Zahnextraktionen.

Kostenrahmen

Je nach Ausgangssituation ab 4.000 €.
Die Finanzierung ist über flexible Monatsraten möglich.

Privatpatienten und Beihilfe

Privat versichert
Bei Privatpatienten erfolgt die Kostenabrechnung individuell nach Heil- und Kostenplan. Nach der Behandlungsplanung reichen Sie diesen Plan bei Ihrer Versicherung ein. Die Höhe der Erstattung hängt vom gewählten Tarif und eventuellen Zusatzleistungen ab.

Beihilfe

  • Unter 18 Jahren: Gute Chancen auf (Teil-)Kostenübernahme, meist analog zu KIG 3–5.
  • Über 18 Jahren: In der Regel keine Übernahme, es sei denn eine Zusatzversicherung deckt kieferorthopädische Leistungen ab.

Wir beraten Sie gern zur optimalen Kombination aus Beihilfe- und Privatleistungen.

Zahnzusatzversicherung für Kinder und Erwachsene

Eine Zahnzusatzversicherung kann erhebliche Kosten sparen – insbesondere bei KIG 1 und 2 oder bei Wunsch nach ästhetischen Zusatzleistungen.
Vergleichen Sie Tarife über www.waizmanntabelle.de und achten Sie darauf, dass sowohl KIG 1–2 als auch KIG 3–5 abgesichert sind.
Ihr Vorteil in der Kieferorthopädie Forchheim
  • Detaillierte und transparente Kostenaufklärung
  • Persönliche Beratung zu Versicherungs- und Finanzierungsoptionen
  • Moderne, komfortable Behandlungstechnologien
  • Hohe Fachkompetenz und interdisziplinäre Zusammenarbeit
So behalten Sie jederzeit den Überblick – von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss der Behandlung.